MaPro GmbH – MPU Beratung

MPU Analysen

Nach Verlust Ihres Führerscheins wegen Alkohol-, Drogendelikte oder auch Medikamentenmissbrauch werden häufig Abstinenznachweise von Ihnen verlangt. Früher konnten Sie nur zwischen Haar- und Urinanalysen wählen. Gemäß den neuen Beurteilungskriterien (4. Auflage) ist bei Alkoholauffälligkeiten auch der Abstinenznachweis mithilfe der Blutanalysen möglich. Was in Ihrer speziellen Situation gefordert wird, ob überhaupt Abstinenznachweise benötigt werden und über welchen Zeitraum, können wir gern in einem Einzelgespräch mit Ihnen klären.

Falls eine nachgewiesene Abstinenz erforderlich ist, sind folgende Punkte zu beachten:

1. Die Durchführung des Programmes sowie Befundauswertung erfolgt durch einen Arzt bzw. Toxikologen in einem für forensische Zwecke akkreditierten Labor

2. Abstinenzprogramme können 4, 6, 12 oder 15 Monate andauern. Die Dauer und die Mindestanzahl der vereinbarten Analysen müssen vor Beginn des Programms festgelegt werden

3. Die Einbestellung durchs Labor erfolgt zur Urinprobe maximal 1 Tag vorher, zur Blutprobe 2 Tage vorher

4. Identitätsnachweis durch ein gültiges Personaldokument (Personalausweis, Reisepass).

5. Der Abbruch des Abstinenznachweisprogramms bei unentschuldigtem Nichterscheinen des Kunden und auch bei wiederholtem entschuldigtem Fernbleiben.

6. Bei positiven Befunden oder nicht verwertbaren Proben erfolgt ebenfalls ein Abbruch des Programms.

Sollten Sie noch weitere Fragen zur Notwendigkeit der Abstinenz oder zum Abstinenznachweis haben, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Zielanalyten und Cut-off-Werte für chromatographische, identifizierende Verfahren im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung