1. Die Durchführung des Programmes sowie Befundauswertung erfolgt durch einen Arzt bzw. Toxikologen in einem für forensische Zwecke akkreditierten Labor
2. Abstinenzprogramme können 4, 6, 12 oder 15 Monate andauern. Die Dauer und die Mindestanzahl der vereinbarten Analysen müssen vor Beginn des Programms festgelegt werden
3. Die Einbestellung durchs Labor erfolgt zur Urinprobe maximal 1 Tag vorher, zur Blutprobe 2 Tage vorher