Cannabisgesetz

Cannabisgesetz: Wann droht die MPU wegen Cannabiskonsum?

October 19, 20254 min read

Die neue Rechtslage und ihre Auswirkungen auf die Fahreignung

Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legal (Cannabisgesetz, 2024). Dies betrifft jedoch primär den strafrechtlichen Aspekt und nicht zwangsläufig die Regelungen zur Fahreignung.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind hier weiterhin maßgeblich (Fahrerlaubnis-Verordnung, 2024; Cannabisgesetz, 2024). Entscheidend ist nicht allein der Konsum an sich, sondern die Frage, ob eine Trennung zwischen Konsum und Fahren gewährleistet ist und ob ein Missbrauch vorliegt.

Gelegentlicher Konsum: Definition und Abgrenzung

Als gelegentlicher Konsum wird in der Regel ein Konsumverhalten bezeichnet, das nicht regelmäßig oder gewohnheitsmäßig stattfindet. Die genaue Definition kann jedoch je nach Kontext variieren.

Im Bereich der Fahreignung ist die Abgrenzung zu regelmäßigem Konsum oder gar Abhängigkeit von entscheidender Bedeutung.

Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) definieren, dass wer gelegentlich Cannabis konsumiert, in der Lage ist, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden, wenn Konsum und Fahren getrennt werden können, kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen vorliegt und keine Persönlichkeitsstörung oder Kontrollverlust besteht (BASt, 2022, S. 78). Dies ist ein zentraler Aspekt, da die Trennungsfähigkeit von Konsum und Fahren als entscheidendes Kriterium für die Fahreignung gilt (BASt, 2022, S. 78).

Wann wird eine MPU angeordnet?

Eine MPU wird bei gelegentlichem Cannabiskonsum in der Regel dann angeordnet, wenn zusätzlich zum Konsum weitere Umstände hinzukommen, die auf eine mangelnde Fahreignung schließen lassen. Dazu gehören:

  • Verkehrsauffälligkeiten unter Cannabiseinfluss: Werden Sie im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis auffällig, beispielsweise durch eine Polizeikontrolle mit positivem Drohtest, ist die Anordnung einer MPU sehr wahrscheinlich. Hierbei spielt der THC-Grenzwert im Blut eine Rolle, der über die reine Nachweisbarkeit hinausgeht. Die Begutachtungsleitlinien betonen, dass bei nachgewiesenen Intoxikationen die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gegeben ist (BASt, 2022, S. 80).

  • Mangelnde Trennung von Konsum und Fahren: Auch ohne direkte Verkehrsauffälligkeit kann eine MPU drohen, wenn die Behörden Zweifel an Ihrer Fähigkeit haben, Konsum und Fahren strikt zu trennen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn bei einer Kontrolle zwar kein akuter Einfluss, aber ein regelmäßiger Konsum festgestellt wird, der die Trennungsfähigkeit in Frage stellt.

  • Mischkonsum: Der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen wird als besonders gefährlich eingestuft und führt fast immer zur Anordnung einer MPU.

  • Hohe THC-Werte: Auch bei gelegentlichem Konsum können sehr hohe THC-Werte im Blut auf ein problematisches Konsumverhalten hindeuten, das eine MPU rechtfertigt.

Die Rolle der Begutachtungsleitlinien und der DGVP

Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt) sind das zentrale Regelwerk für die Beurteilung der Fahreignung in Deutschland. Sie legen fest, unter welchen Bedingungen bei Cannabiskonsum von einer Fahrungeeignetheit auszugehen ist und wann eine MPU erforderlich wird (BASt, 2022). Die Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) hat sich ebenfalls intensiv mit den Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung auf die Verkehrssicherheit auseinandergesetzt und entsprechende Empfehlungen veröffentlicht. Studien zeigen, dass das Unfallrisiko durch Cannabiskonsum leicht bis moderat erhöht wird, insbesondere bei regelmäßigen und hochdosierten Konsumenten (Fastenmeier & Söllner, 2023, S. 51).

Vorbereitung auf die MPU

Sollte eine MPU angeordnet werden, ist eine fundierte Vorbereitung unerlässlich. Dies beinhaltet in der Regel eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsumverhalten, gegebenenfalls die Teilnahme an Kursen oder Beratungsgesprächen und das Einholen von Abstinenznachweisen, falls diese gefordert werden. Eine professionelle Beratung, wie sie die MAPRO GmbH anbietet, kann hierbei entscheidend sein, um die MPU erfolgreich zu bestehen und den Führerschein zurückzuerhalten.

Fazit

Die teilweise Legalisierung von Cannabis ändert nichts an der Notwendigkeit, die Fahreignung zu gewährleisten. Gelegentlicher Cannabiskonsum kann weiterhin zur Anordnung einer MPU führen, insbesondere bei Verkehrsauffälligkeiten, mangelnder Trennungsfähigkeit oder Mischkonsum. Es ist von größter Bedeutung, sich der Risiken bewusst zu sein und verantwortungsvoll mit dem Thema umzugehen, um die eigene Fahreignung nicht zu gefährden. Die Wirkungen von Cannabis sind vielfältig und können die psychomotorische Leistungsfähigkeit beeinträchtigen (Fastenmeier & Söllner, 2023, S. 6). Bei Unsicherheiten oder Fragen zur MPU steht die MAPRO GmbH für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.

Literaturverzeichnis

Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). (2022). Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung. Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen.

https://bast.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/deliver/index/docId/2664/file/Begutachtungsleitlinien+2022.pdf

Cannabisgesetz (CanG). (2024). Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 103 vom 27. März 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/cang/

Fastenmeier, W., & Söllner, M. (2023). Die Legalisierung von Cannabis in verschiedenen Ländern – empirisches Lagebild zu den Auswirkungen auf Risikokennwerte der Verkehrssicherheit, des Gesundheitswesens und der Marktdynamik. Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP).

https://www.dgvp-verkehrspsychologie.de/wp-content/uploads/2023/07/DGVP-Bericht_Auswirkungen-Cannabislegalisierung.pdf

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (2024). Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/

Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html

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