
Kontrolliertes Trinken versus Abstinenz: Die diagnostischen Kriterien für die MPU
Stehst du vor einer MPU wegen Alkohol und fragst dich, welcher Weg für dich der richtige ist: Kontrolliertes Trinken (KT) oder der vollständige Verzicht auf Alkohol (Abstinenz)? Diese Frage ist von zentraler Bedeutung für den Erfolg deiner Begutachtung und wird in Foren und Facebook-Gruppen oft heiß und leider auch sehr falsch diskutiert.
Viele Betroffene glauben, sie könnten sich einfach aussuchen, ob sie abstinent leben oder kontrolliert trinken möchten. Andere wiederum sind der festen Überzeugung, dass man bei einer Alkohol-MPU immer komplett auf Alkohol verzichten muss. Beides ist falsch. Die Entscheidung darüber ist nicht willkürlich und auch kein Wunschkonzert, sondern folgt klaren, in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung festgelegten Kriterien.
Als Fachpsychologin für Verkehrspsychologie bei der MaPro GmbH möchte ich dir eine fundierte und sachliche Orientierung geben. Wir beleuchten gemeinsam, wann kontrolliertes Trinken eine realistische Option sein kann, in welchen Fällen eine nachgewiesene Abstinenz unumgänglich ist und wie der Gutachter deine Situation bewertet.
Die diagnostische Grundlage: Alkoholgefährdung, Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit
Um die Anforderungen der MPU zu verstehen, ist es entscheidend, die verkehrspsychologische Einordnung deines früheren Alkoholkonsums zu kennen. Der Gutachter muss dich in eine von drei Kategorien einordnen. Diese Einordnung (die sogenannte Hypothesenbildung nach den Beurteilungskriterien der BASt) entscheidet darüber, welche Anforderungen an dich gestellt werden.
1. Alkoholgefährdung (Hypothese A3)
Eine Alkoholgefährdung liegt vor, wenn eine Person Verhaltensweisen zeigt, die auf lange Sicht zu einem Alkoholproblem führen könnten, aber noch keine manifesten Schäden oder tiefgreifenden Probleme aufgetreten sind. Oft handelt es sich um Personen, die bei besonderen Anlässen über die Stränge schlagen, aber im Alltag unauffällig sind. In diesem Fall kann oft schon eine intensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsumverhalten und eine Reduzierung der Trinkmengen ausreichen.
2. Alkoholmissbrauch (Hypothese A2)
Von Alkoholmissbrauch (nach ICD-10 F10.1) wird gesprochen, wenn der Alkoholkonsum bereits wiederholt zu nachweisbaren negativen Konsequenzen geführt hat – sei es im sozialen, beruflichen oder gesundheitlichen Bereich. Ein typisches Zeichen für Missbrauch im verkehrspsychologischen Sinne ist die fehlende Trennung von Trinken und Fahren, oft gepaart mit einer hohen Alkoholgewöhnung (Toleranzbildung). Wer mit 1,6 Promille noch in der Lage ist, ein Auto zu steuern, beweist dem Gutachter, dass er an hohe Alkoholmengen gewöhnt ist. Es besteht jedoch noch keine körperliche oder psychische Abhängigkeit. Die Grenzen sind hier oft fließend und bedürfen einer genauen diagnostischen Abklärung.
3. Alkoholabhängigkeit (Hypothese A1)
Eine Alkoholabhängigkeit (nach ICD-10 F10.2) ist die schwerwiegendste Form der Störung. Sie ist durch Kriterien wie einen starken Konsumzwang (Craving), Kontrollverlust (man kann nicht aufhören zu trinken, wenn man einmal angefangen hat), körperliche Entzugserscheinungen und die Vernachlässigung anderer Interessen zugunsten des Alkohols gekennzeichnet. Diese Unterscheidung ist der Dreh- und Angelpunkt für die weitere Vorgehensweise.
Wann ist Abstinenz zwingend erforderlich?
Die Forderung nach Abstinenz leitet sich direkt aus der diagnostischen Einordnung ab. Es gibt klare Fälle, in denen der Gutachter gar keine andere Wahl hat, als eine strikte Abstinenz zu fordern.
Bei Alkoholabhängigkeit (A1):
Liegt eine diagnostizierte Alkoholabhängigkeit vor, ist der Nachweis einer stabilen und in der Regel mindestens 12-monatigen Abstinenz zwingend erforderlich. Oft wird zusätzlich eine abgeschlossene Entwöhnungstherapie verlangt. Der Grund dafür ist medizinisch und psychologisch eindeutig: Bei einer Abhängigkeitserkrankung geht man davon aus, dass die Fähigkeit zum kontrollierten Konsum unwiederbringlich verloren gegangen ist. Das sogenannte “Suchtgedächtnis” ist aktiviert. Jeder Konsum, und sei es nur ein Glas Sekt zum Anstoßen, birgt hier ein extrem hohes Rückfallrisiko.
Bei fortgeschrittenem Alkoholmissbrauch (A2):
Auch bei fortgeschrittenem Alkoholmissbrauch wird in der Regel eine Abstinenz gefordert. Dies ist der Fall, wenn bereits deutliche Gewöhnungseffekte (Toleranzentwicklung) vorliegen, wenn es wiederholte Auffälligkeiten im Straßenverkehr gab (Wiederholungstäter) oder wenn der Betroffene in der Vergangenheit bereits erfolglos versucht hat, seinen Konsum zu kontrollieren. Der Gutachter muss sicher sein, dass du dauerhaft auf Alkohol verzichten kannst, um eine Gefährdung des Straßenverkehrs auszuschließen, da die Gefahr eines Rückfalls in alte, missbräuchliche Muster zu groß ist.
Wann ist Kontrolliertes Trinken (KT) möglich?
Das Kontrollierte Trinken ist kein Freifahrtschein, um einfach weiterzutrinken wie bisher, nur ein bisschen weniger. Es ist eine hochgradig disziplinierte Form des Umgangs mit Alkohol.
Bei einem diagnostizierten Alkoholmissbrauch im Anfangsstadium oder einer reinen Alkoholgefährdung (A3) kann unter bestimmten Voraussetzungen ein stabiles Kontrolliertes Trinken als ausreichende Verhaltensänderung anerkannt werden. Hierfür musst du dem Gutachter glaubhaft darlegen und beweisen können, dass du gelernt hast, deinen Alkoholkonsum dauerhaft und zuverlässig auf ein unbedenkliches Maß zu reduzieren und vor allem, dass du Trinken und Fahren strikt trennst.
Die strengen Regeln des Kontrollierten Trinkens
Wenn du dich für KT entscheidest, musst du dem Gutachter beweisen, dass du folgende Regeln verinnerlicht hast und lebst:
Vorherige Planung: Du trinkst nicht spontan, sondern planst den Konsum im Voraus (z.B. “Am Samstag auf der Hochzeit trinke ich maximal zwei Gläser Wein”).
Mengenbegrenzung: Du hast klare Obergrenzen definiert, die du niemals überschreitest.
Trinkanlässe: Du trinkst nur zu besonderen, vorher festgelegten Anlässen (z.B. Geburtstage, Feiertage), nicht als Problemlöser, nicht gegen Stress und nicht aus Gewohnheit.
Trinkpausen: Es gibt lange Phasen (Wochen oder Monate), in denen du gar keinen Alkohol trinkst.
Strikte Trennung: Wenn du trinkst, fährst du nicht. Wenn du fährst, trinkst du nicht. Null-Toleranz.
Dies erfordert eine tiefgreifende und stabile Veränderung deiner Trinkmotive und -gewohnheiten, die du in der MPU überzeugend präsentieren musst. Du musst erklären können, warum du früher zu viel getrunken hast und wie du heute sicherstellst, dass du die Kontrolle behältst.
Das Trinktagebuch als Instrument der Selbstkontrolle
Unabhängig davon, ob du eine Abstinenz anstrebst oder den Weg des Kontrollierten Trinkens gehst, ist ein Trinktagebuch ein äußerst wertvolles Instrument. Es dient nicht nur der Selbstreflexion, sondern kann in der MPU auch als handfester Beleg für deine Auseinandersetzung mit dem Thema dienen.
Notiere darin über einen längeren Zeitraum (mindestens 6 Monate) ehrlich und lückenlos, wann, wo, wie viel und aus welchem Anlass du Alkohol getrunken hast – oder warum du dich bewusst dagegen entschieden hast. Dieses Vorgehen hilft dir, Risikosituationen und persönliche Trinkmotive zu identifizieren.
Für das Kontrollierte Trinken ist das Tagebuch unerlässlich, um die Einhaltung deiner selbst gesetzten Grenzen zu dokumentieren und zu überprüfen. Dem Gutachter zeigst du damit, dass du dein Verhalten aktiv steuerst, dich verantwortungsbewusst mit deinem früheren Problemverhalten auseinandersetzt und nichts dem Zufall überlässt.
Fazit: Eine individuelle Entscheidung mit weitreichenden Folgen
Die Entscheidung zwischen Abstinenz und Kontrolliertem Trinken kann und darf nicht pauschal getroffen werden. Sie erfordert eine genaue, ehrliche Analyse deiner individuellen Vorgeschichte, deines Trinkverhaltens, deiner Promillewerte bei der Auffälligkeit und der diagnostischen Kriterien.
Eine falsche Einschätzung an dieser Stelle führt unweigerlich zu einem negativen Gutachten. Wenn du beispielsweise versuchst, dem Gutachter Kontrolliertes Trinken zu verkaufen, obwohl deine Akte (z.B. 2,0 Promille) eindeutig auf eine tiefe Problematik hinweist, wirst du durchfallen. Mehr zu den Gründen für ein Scheitern findest du in unserem Artikel über die MPU-Durchfallquote.
Du stehst vor einer MPU und fragst dich, wie du die Anforderungen erfüllen kannst und welcher Weg für dich der richtige ist? Wir von der MaPro GmbH unterstützen dich bei der richtigen diagnostischen Einordnung und der Wahl der passenden Strategie. Vereinbare jetzt eine kostenlose Erstberatung für eine professionelle MPU Beratung. Wir analysieren deine Akte und sagen dir ehrlich, ob KT für dich möglich ist oder ob du Abstinenznachweise sammeln musst. Wir sind an mehreren Standorten, wie z.B. für die MPU Vorbereitung in Münster, für dich da.
Quellenverzeichnis
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). (2023). Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung.
https://www.bast.de/DE/Themen/Sicherheit/U1-BLL/BLL_node.html
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). (2024). Beurteilungskriterien – Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung. Kirschbaum Verlag.
https://www.dgvp-verkehrspsychologie.de/unsere-arbeitsbereiche/strasse/fahreignung/bks/