MPU-Verjährung

MPU-Verjährung nach 15 Jahren: Der unbekannte Ausweg

October 19, 20256 min read

Für viele Betroffene, die eine MPU-Anordnung erhalten haben, scheint der Weg zurück zum Führerschein oft aussichtslos.

Doch es gibt eine rechtliche Regelung, die den meisten unbekannt ist: die sogenannte MPU-Verjährung nach 15 Jahren. Diese Möglichkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen den Führerschein ohne das Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zurückbringen.

Allerdings ist dieser Weg mit strikten Auflagen verbunden und keineswegs der einfache Ausweg, den sich viele erhoffen. Die aktuellen Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) machen klare Vorgaben, wann und unter welchen Bedingungen diese "Verjährung" eintreten kann.

Rechtliche Grundlagen: Tilgung statt Verjährung

Streng genommen verjährt eine MPU-Anordnung nicht im klassischen Sinne. Vielmehr handelt es sich um eine Tilgung der zugrundeliegenden Verstöße nach § 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die rechtlich korrekte Bezeichnung wäre daher "Tilgung der MPU-Grundlage" anstatt "MPU-Verjährung". Diese Unterscheidung ist mehr als nur juristische Haarspalterei, denn sie erklärt die komplexen Fristen und Bedingungen, die erfüllt werden müssen.

Nach § 29 Absatz 1 StVG beträgt die Tilgungsfrist für schwere Verkehrsverstöße, die zu einem Führerscheinentzug geführt haben, grundsätzlich zehn Jahre. Jedoch beginnt diese Frist gemäß § 29 Absatz 5 StVG nicht mit dem Verstoß selbst, sondern erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis – spätestens jedoch fünf Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung. Dies führt zu der oft zitierten 15-Jahres-Regel: fünf Jahre bis zum frühesten Beginn der Tilgungsfrist plus zehn Jahre Tilgungszeit ergeben maximal 15 Jahre Wartezeit.

Die 15-Jahres-Regel im Detail

Die Berechnung der 15 Jahre gliedert sich in zwei Phasen. In den ersten fünf Jahren nach dem Verstoß oder der gerichtlichen Entscheidung darf der Betroffene keinerlei weitere Verkehrsauffälligkeiten haben. Bereits kleinste Verstöße können diese Phase verlängern oder die Frist komplett neu starten lassen.

Erst nach diesen fünf "sauberen" Jahren beginnt die eigentliche zehnjährige Tilgungsfrist zu laufen. Während dieser Zeit sind die ursprünglichen Verstöße noch im Fahreignungsregister gespeichert, können aber nach Ablauf der Gesamtfrist von 15 Jahren nicht mehr für MPU-Anordnungen herangezogen werden.

Besonders tückisch ist dabei, dass jeder Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis während dieser 15 Jahre die Frist unterbrechen oder neu starten lassen kann. Die Behörden werden in solchen Fällen erneut eine MPU anordnen, wodurch eine neue "beschwerende Entscheidung" entsteht und die Wartezeit von vorne beginnt.

Fallstricke und häufige Fehler

Viele Betroffene unterschätzen die strengen Anforderungen der 15-Jahres-Regel. Bereits das Überqueren einer roten Fußgängerampel, Fahrradfahren mit über 0,8 Promille oder andere scheinbar harmlose Verkehrsverstöße können die Frist unterbrechen. Diese Verstöße müssen nicht einmal mit Kraftfahrzeugen zusammenhängen – auch Fußgänger- oder Radfahrerverstöße werden im Fahreignungsregister erfasst.

Ein weiterer kritischer Punkt ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis während der Wartezeit. Dies stellt eine Straftat dar, die nicht nur strafrechtliche Konsequenzen hat, sondern auch die Tilgungsfrist erheblich verlängern oder ganz zum Erliegen bringen kann. Wer nach der MPU-Entziehung dennoch fährt, riskiert eine Verlängerung der Wartezeit um weitere Jahre.

Aktuelle Rechtsprechung und Verschärfungen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in mehreren Urteilen die Anwendung der Tilgungsfristen präzisiert. Besonders relevant ist ein Urteil vom 30. August 2023 (3 C 15.22), das bestätigt, dass die Verlängerung der Verwertbarkeit von Alteintragungen verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Dies bedeutet, dass auch ältere Verstöße unter Umständen länger verwertbar bleiben können als ursprünglich angenommen.

Ein aktueller Fall vor dem Verwaltungsgericht Ansbach vom 28. August 2023 zeigt die praktische Anwendung: Hier wurde eine MPU-Anordnung aufgehoben, weil die zugrundeliegende Trunkenheitsfahrt bereits verjährt war. Solche Erfolge sind jedoch die Ausnahme und erfordern eine genaue juristische Prüfung der Fristen.

Was nach 15 Jahren zu erwarten ist

Selbst wenn die 15-Jahres-Frist erfolgreich abgewartet wurde, ist der Weg zurück zum Führerschein nicht automatisch frei. Die Fahrerlaubnisbehörde kann gemäß § 20 Absatz 2 FeV eine erneute Fahrprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die berechtigte Zweifel an den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten begründen. Nach einer so langen fahrerlaubnisfreien Zeit ist dies praktisch immer der Fall.

Dies bedeutet: Theorieprüfung, Praxisprüfung, Sonderfahrten und Theoriestunden müssen oft komplett neu absolviert werden. Die Kosten hierfür können durchaus die einer MPU-Vorbereitung übersteigen, zumal nach 15 Jahren ohne Fahrerfahrung eine intensive Fahrschulausbildung erforderlich ist.

Zusätzlich besteht nach § 20 Absatz 3 FeV die Möglichkeit, dass trotz abgelaufener Tilgungsfrist eine MPU angeordnet wird, wenn neue Eignungszweifel aufkommen. Dies kann beispielsweise durch gesundheitliche Probleme oder andere Auffälligkeiten während der Wartezeit geschehen.

Praktische Überlegungen und Alternativen

Die 15-Jahres-Regel mag theoretisch einen Ausweg bieten, praktisch ist sie jedoch mit erheblichen Risiken und Nachteilen verbunden. Die Wahrscheinlichkeit, 15 Jahre lang ohne jegliche Verkehrsauffälligkeit zu bleiben, ist gering. Bereits ein einziger Verstoß kann die gesamte Wartezeit zunichtemachen.

Zudem bedeuten 15 Jahre ohne Führerschein einen enormen Verlust an Mobilität und beruflichen Möglichkeiten. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kosten dieser langen Wartezeit übersteigen oft bei weitem die Kosten einer MPU-Vorbereitung. Hinzu kommt, dass nach so langer Zeit die Wiedererlangung der Fahrfähigkeiten eine erhebliche Herausforderung darstellt.

Neue Entwicklungen und zukünftige Verschärfungen

Die aktuellen politischen Diskussionen deuten auf weitere Verschärfungen hin. Es wird diskutiert, die Tilgungsfristen für schwere Verkehrsverstöße zu verlängern oder zusätzliche Hürden für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach langen Wartezeiten einzuführen. Dies würde die 15-Jahres-Regel noch unattraktiver machen.

Parallel dazu werden die Anforderungen an die Fahreignung kontinuierlich verschärft. Die seit 2022 geltenden neuen Begutachtungsleitlinien haben bereits zu strengeren MPU-Standards geführt. Es ist zu erwarten, dass auch die Anforderungen für die Neuerteilung nach langer Wartezeit entsprechend angepasst werden.

Fazit: Ein riskanter und oft unrealistischer Weg

Die MPU-Verjährung nach 15 Jahren mag auf den ersten Blick als attraktive Alternative erscheinen. Bei genauerer Betrachtung erweist sie sich jedoch als riskanter und oft unrealistischer Weg. Die strengen Anforderungen, die langen Wartezeiten und die ungewisse Erfolgsaussicht machen diesen Weg für die meisten Betroffenen ungeeignet.

Die Wahrscheinlichkeit, 15 Jahre lang ohne jegliche Verkehrsauffälligkeit zu bleiben, ist gering. Selbst bei erfolgreichem Abwarten ist der Aufwand für die Neuerteilung oft höher als eine professionell vorbereitete MPU. Zudem bedeuten 15 Jahre ohne Führerschein einen enormen Verlust an Lebensqualität und beruflichen Möglichkeiten.

Für die meisten Betroffenen bleibt die MPU der direktere, planbarere und letztendlich kostengünstigere Weg zurück zur Mobilität. Statt auf eine ungewisse "Verjährung" zu setzen, sollten Betroffene die Chance nutzen, durch eine fundierte Aufarbeitung ihrer Probleme dauerhaft verkehrstauglich zu werden.

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Quellenverzeichnis

Bundesverwaltungsgericht. (2023). Urteil 3 C 15.22. BVerwG.

https://www.bverwg.de/300823U3C15.22.0

Bundesverwaltungsgericht. (2023). Pressemitteilung Nr. 64/2023. BVerwG.

https://www.bverwg.de/pm/2023/64

DEURAG. (2021). Führerschein zurück ohne MPU: Diese Möglichkeiten gibt es. DEURAG.

https://www.deurag.de/blog/fuehrerschein-zurueck-ohne-mpu/

Gesetze-im-Internet. (2021). § 29 StVG - Einzelnorm. Bundesministerium der Justiz.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html

Gesetze-im-Internet. (2010). § 20 FeV - Einzelnorm. Bundesministerium der Justiz.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__20.html

Haufe. (2020). Anspruch auf Neuerteilung des Führerscheins nach über 20 Jahren. Haufe.

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/anspruch-auf-neuerteilung-des-fuehrerscheins-nach-ueber-20-jahren_212_530230.html

Kanzlei Voigt. (2022). Tilgungsfrist. Kanzlei Voigt.

https://kanzlei-voigt.de/stichworte/ordnungswidrigkeitenrecht/tilgungsfrist/

Serviceportal Rödinghausen. (2023). Fahrerlaubnis: Neuerteilung nach Abgabe. Serviceportal Rödinghausen.

https://serviceportal.roedinghausen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13172/show

Verwaltungsgericht Ansbach. (2023). Beschluss vom 28.08.2023, Az.: AN 10 S 23.1022. Bussgeldsiegen.

https://www.bussgeldsiegen.de/fahrerlaubnisentzug-nichtvorlage-mpu-gutachten-verwertbarkeit-einer-trunkenheitsfahrt/


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