
Cannabis-Urteile und §13a FeV: Führerschein zurück ohne MPU?
Die rechtlichen Entwicklungen rund um Cannabis und die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) überschlagen sich derzeit. Seit der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 und der Einführung des neuen THC-Grenzwertes von 3,5 ng/ml im Blutserum herrscht bei vielen Betroffenen große Unsicherheit, aber auch berechtigte Hoffnung. Während die Ärztekammer Niedersachsen in einer aktuellen Resolution die Rücknahme der Cannabis-Legalisierung fordert, gibt es von den Gerichten wegweisende Urteile, die für viele Betroffene ein echter Lichtblick sind.
Als Verkehrspsychologin bei der MaPro GmbH erlebe ich täglich, wie sehr diese rechtliche Grauzone die Menschen belastet. Viele fragen sich: Muss ich überhaupt noch zur MPU? Kann ich meinen Führerschein einfach so zurückbekommen? Und was gilt eigentlich für Medizinalcannabis-Patienten? Ich habe die wichtigsten Neuigkeiten der letzten Zeit für dich zusammengefasst und erkläre dir im Detail, was der neue §13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für dich bedeutet. Wenn du dich generell über die MPU-Vorbereitung informieren möchtest, findest du auf unserer Seite alle Details.
VG Gera kippt MPU-Anordnung trotz 140 ng/ml THC
Ein absoluter Paukenschlag aus Thüringen: Das Verwaltungsgericht Gera hat eine MPU-Anordnung der Führerscheinstelle als rechtswidrig eingestuft – und das trotz eines extrem hohen THC-Wertes von 140 ng/ml [1]. Dieses Urteil zeigt deutlich, dass die Behörden nicht mehr nach dem alten Schema F verfahren dürfen.
Was war genau passiert? Die Fahrerlaubnisbehörde hatte in ihrer MPU-Anordnung pauschal die Frage nach einer “Cannabisabhängigkeit” gestellt. Sie stützte sich dabei einzig und allein auf den extrem hohen toxikologischen Wert. Das Gericht stellte jedoch unmissverständlich klar: Allein aus hohen toxikologischen Werten darf nicht automatisch auf eine Abhängigkeit nach den Kriterien des ICD-10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten) geschlossen werden.
Für die Diagnose einer Abhängigkeit müssen weitere Kriterien erfüllt sein, wie beispielsweise ein starker Wunsch oder Zwang zu konsumieren, verminderte Kontrollfähigkeit oder körperliche Entzugssymptome. Da die Fragestellung der Behörde fehlerhaft und unverhältnismäßig war, durfte die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden. Dies ist ein enorm wichtiger Präzedenzfall für die Begutachtungspraxis. Es zeigt, dass sich ein genauer Blick auf die Anordnung der Behörde lohnt. In unserer MPU-Beratung prüfen wir genau solche Fälle und beraten dich zu deinen Optionen.
Führerschein zurück ohne MPU? Der neue §13a FeV im Detail
Hast du deinen Führerschein vor der Legalisierung (vor April 2024) wegen Cannabis verloren? Dann solltest du jetzt genau aufpassen. Mit dem neuen §13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gibt es unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, die Neuerteilung ohne automatische MPU-Pflicht zu beantragen [2]. Dies ist eine massive Erleichterung für viele Betroffene, die nach der alten, viel strengeren Rechtslage verurteilt wurden.
Die Voraussetzungen für eine Neuerteilung ohne MPU sind jedoch klar definiert und müssen kumulativ (also alle zusammen) erfüllt sein:
THC-Grenzwert: Dein damaliger THC-Wert lag unter dem neuen gesetzlichen Grenzwert von 3,5 ng/ml.
Ausfallerscheinungen: Es lagen keine weiteren Ausfallerscheinungen vor (z.B. Schlangenlinien fahren, lallende Sprache).
Mischkonsum: Es lag kein Mischkonsum mit Alkohol oder anderen Drogen vor.
Ersttäter: Es handelte sich um eine einmalige Zuwiderhandlung.
Achtung: Die Behörden informieren dich darüber nicht aktiv. Du musst selbst tätig werden, deine alten Akten prüfen und einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Wenn du die oben genannten Kriterien erfüllst, stehen die Chancen gut, dass du um die MPU herumkommst.
Ein aktueller Beschluss des VG Schwerin (31.03.2026, 6 B 187/26 SN) bestätigt zudem, dass eine einmalige Zuwiderhandlung unter Cannabis nur dann als “sonstige Tatsache” im Sinne von §13a gelten kann, wenn weitere Umstände hinzutreten [3]. Das bedeutet: Ein einmaliger Verstoß allein reicht nicht mehr aus, um automatisch Eignungszweifel zu begründen.
Medizinalcannabis: Fahrerlaubnisentzug oft rechtswidrig
Auch für Cannabis-Patienten, die Medizinalcannabis auf Rezept erhalten, gibt es gute Neuigkeiten. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat kürzlich die Rechte von Patienten deutlich gestärkt (Az. Au 7 S 25.3076) [4].
Die Situation für Patienten ist oft besonders paradox: Sie erhalten ein Medikament vom Arzt verschrieben, um ihre Lebensqualität zu verbessern, und verlieren dann genau wegen dieses Medikaments ihren Führerschein. Das VG Augsburg hat nun klargestellt: Wenn die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten mit falschen Fragen oder falschen Diagnosen anfordert, ist diese Anordnung rechtswidrig.
Weigert sich der Patient dann zu Recht, dieses fehlerhafte Gutachten beizubringen, darf ihm die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden. Die Behörden dürfen nicht mehr nur mit Textbausteinen arbeiten, sondern müssen jeden Fall individuell prüfen. Es muss genau unterschieden werden zwischen missbräuchlichem Konsum und der bestimmungsgemäßen Einnahme eines Medikaments. Wenn du Medizinalcannabis-Patient bist, solltest du dich nicht vorschnell geschlagen geben, wenn die Behörde Maßnahmen ergreift.
Die Tücken der neuen Rechtslage: Warum eine Beratung trotzdem wichtig ist
Auch wenn die neuen Urteile und der §13a FeV vielversprechend klingen, ist die Situation in der Praxis oft komplexer. Die Fahrerlaubnisbehörden haben einen gewissen Ermessensspielraum und legen die neuen Regeln teilweise sehr unterschiedlich aus.
Ein häufiges Problem ist beispielsweise die Definition von “Ausfallerscheinungen”. Was für den einen Polizisten bei der Kontrolle noch normales Verhalten war, wird vom anderen vielleicht schon als Ausfallerscheinung dokumentiert. Auch beim Thema Mischkonsum gibt es oft Streitigkeiten: Zählt ein Restalkoholwert von 0,1 Promille schon als Mischkonsum?
Genau hier setzen wir an. Es reicht nicht aus, sich nur auf Halbwissen aus dem Internet zu verlassen. Jeder Fall ist individuell und muss rechtlich und psychologisch genau bewertet werden. Eine falsche Angabe beim Antrag auf Neuerteilung kann dazu führen, dass die Behörde doch noch Eignungszweifel anmeldet und eine MPU anordnet.
Wie du jetzt am besten vorgehst
Wenn du wegen Cannabis deinen Führerschein verloren hast, solltest du jetzt strategisch klug vorgehen. Hier ist ein empfohlener Fahrplan:
Akteneinsicht beantragen: Besorge dir deine vollständige Führerscheinakte. Nur so weißt du genau, was die Behörde über dich gespeichert hat und welche Werte damals gemessen wurden.
Werte prüfen: Vergleiche deine damaligen THC-Werte mit dem neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml.
Umstände analysieren: Gab es Ausfallerscheinungen? War Alkohol im Spiel? War es dein erster Verstoß?
Professionelle Beratung suchen: Bevor du einen Antrag bei der Behörde stellst, solltest du deinen Fall mit einem Experten besprechen.
Mein Tipp für deine Situation
Die aktuelle Rechtslage ist extrem dynamisch. Fehler der Behörden können deine Rettung sein – aber nur, wenn du deine Rechte kennst und dich professionell vorbereitest. Bist du unsicher, ob die neuen Urteile oder der §13a FeV auf deinen Fall zutreffen? Weißt du nicht genau, wie du den Antrag auf Neuerteilung formulieren sollst?
Lass uns darüber sprechen! Vereinbare jetzt ein kostenloses Erstgespräch bei der MaPro GmbH und wir analysieren deine Situation gemeinsam. Wir prüfen deine Akte, bewerten deine Chancen und entwickeln mit dir die beste Strategie für deinen Weg zurück zum Führerschein. Wir sind an mehreren Standorten für dich da, zum Beispiel für die MPU Vorbereitung in Bielefeld – auch eine Online-Beratung ist jederzeit möglich. Warte nicht länger, sondern nutze die neuen rechtlichen Möglichkeiten zu deinem Vorteil!
Quellen
[1] Anwalt.de (2026): Stadt Gera Führerscheinstelle: Zwei falsche Cannabis MPU Anordnungen in Folge. https://www.anwalt.de/rechtstipps/stadt-gera-fuehrerscheinstelle-zwei-falsche-cannabis-mpu-anordnungen-in-folge-frage-nach-abhaengigkeit-als-fehlerquelle-263272.html
[2] Bussgeldkatalog.org (2026): Führerschein zurück ohne MPU. https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-ohne-mpu/
[3] Landesrecht MV (2026): VG Schwerin, Beschluss vom 31.03.2026 - 6 B 187/26 SN. https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001640961
[4] Gesetze Bayern (2025): VG Augsburg, Beschluss v. 25.11.2025 – Au 7 S 25.3076. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-38973?hl=true