
MPU wegen Cannabis: Neuer THC-Grenzwert und die Frage des Trennvermögens
Mit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland seit dem 1. April 2024 und der Einführung eines neuen THC-Grenzwertes im Straßenverkehr haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Konsumierende grundlegend geändert.
Während die Politik eine Angleichung an die Alkohol-Regelungen anstrebte, stehen Betroffene und Behörden nun vor neuen Herausforderungen.
Insbesondere die Frage des Trennvermögens zwischen Cannabiskonsum und dem Führen eines Fahrzeugs ist zum zentralen und oft missverstandenen Punkt bei der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) geworden.
In diesem Beitrag beleuchten wir die neue Rechtslage, erklären die entscheidende Rolle des Trennvermögens bei einer MPU wegen Drogen und zeigen auf, was bei Cannabiskonsum auf dich zukommt.
Die neue Rechtslage: Was der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml wirklich bedeutet
Seit dem 22. August 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) Blutserum. Dieser Wert löst den bisherigen, von der Rechtsprechung etablierten Grenzwert von 1,0 ng/ml ab, der lediglich den Nachweis eines Konsums, aber nicht zwingend eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit darstellte. Der neue Grenzwert soll laut einer Expertenkommission einem Risiko entsprechen, das mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar ist.
Wer mit einem Wert von 3,5 ng/ml oder mehr am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Konsequenzen sind empfindlich:
Besonders strenge Regeln gelten für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren: Für sie gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer, ähnlich der Null-Promille-Regel für Alkohol. Zudem wurde ein generelles Alkoholverbot am Steuer für alle Cannabiskonsumierenden eingeführt, um den Gefahren des Mischkonsums zu begegnen.
Das Kernproblem: Fehlendes Trennvermögen als MPU-Grundlage
Die Anhebung des Grenzwertes bedeutet keinen Freifahrtschein. Die Fahrerlaubnisbehörden prüfen weiterhin kritisch, ob ein Konsumierender zuverlässig zwischen dem Kiffen und dem Autofahren trennen kann. Dieses sogenannte Trennvermögen ist die Fähigkeit, sicherzustellen, dass nach dem Konsum eine ausreichende Zeitspanne bis zur Teilnahme am Straßenverkehr vergeht, sodass eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ausgeschlossen ist.
Mit der Einführung des neuen § 13a in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wurde die rechtliche Grundlage für die MPU-Anordnung bei Cannabis an die Regelungen für Alkohol angelehnt. Das bedeutet: Ein einmaliger Verstoß gegen den Grenzwert führt nicht mehr automatisch zur MPU. Stattdessen wird eine MPU in der Regel erst bei wiederholten Zuwiderhandlungen oder bei Anzeichen für eine fortgeschrittene Drogenproblematik angeordnet.
Allerdings können die Behörden auch unterhalb des neuen Grenzwertes Zweifel an der Fahreignung haben, wenn Tatsachen den Verdacht auf regelmäßigen oder missbräuchlichen Konsum nahelegen. Die Rechtsprechung ist hier noch uneinheitlich, und viele Verwaltungsgerichte orientieren sich weiterhin am alten Grenzwert von 1,0 ng/ml, um ein mangelndes Trennvermögen zu begründen. Dies führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit für Betroffene.
Die Toleranzbildung bei regelmäßigem Konsum erschwert zudem die Selbsteinschätzung der Fahrtüchtigkeit erheblich. Die psychoaktive Wirkung von THC kann – je nach Konsummuster – deutlich länger als 24 Stunden anhalten, was die Gefahr einer „geistigen Fehlkalibrierung“ erhöht.
Die MPU wegen Cannabis: Eine tiefgreifende Persönlichkeitsprüfung
Wer zur MPU geladen wird, muss sich auf eine intensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsumverhalten einstellen. Der Gutachter prüft anhand fester Kriterien, den sogenannten Beurteilungskriterien, ob die betroffene Person die Kontrolle über den Konsum zurückgewonnen hat und eine stabile Verhaltensänderung nachweisen kann.
Bei Cannabis-Fragestellungen sind vor allem die Hypothesen D2 und D3 relevant:
Hypothese D2 (Fortgeschrittene Drogenproblematik/Missbrauch): Liegt regelmäßiger, missbräuchlicher Konsum vor, wird eine tiefgreifende Lebensstiländerung und in der Regel eine nachgewiesene Abstinenz von mindestens 12 Monaten gefordert.
Hypothese D3 (Drogengefährdung): Betrifft Personen, deren Konsummuster ein klares Risiko darstellt, auch ohne Abhängigkeit. Hier wird meist eine stabile Abstinenz von mindestens 6 Monaten verlangt.
Besondere Risikofaktoren bei Cannabis
Die Forschung zeigt, dass bestimmte Konsummuster das Risiko für Verkehrsgefährdungen erheblich erhöhen:
Hochfrequenter Konsum: Bei täglichem oder nahezu täglichem Konsum kann es 3–4 Tage dauern, bis Werte unter 1,0 ng/ml erreicht werden – deutlich länger als bei Gelegenheitskonsum.
Jugendliches Alter: Früher Erstkonsum ist ein Risikofaktor für problematische Entwicklungen.
Mischkonsum: Die Kombination von Cannabis mit Alkohol oder anderen Substanzen verstärkt die Beeinträchtigung erheblich und wird besonders kritisch bewertet.
Der Abstinenznachweis: Methoden und Dauer
Ein forensisch gesicherter Abstinenznachweis ist der Schlüssel zum Erfolg. Zwei Methoden sind üblich:
Die geforderte Dauer hängt von der Schwere des Falls ab. In der Regel werden 6–15 Monate verlangt. Ohne Abstinenznachweis ist eine positive MPU bei Drogenfragestellungen praktisch ausgeschlossen.
Fazit: Konsequente Abstinenz und professionelle Vorbereitung sind entscheidend
Die neue Gesetzgebung hat die Bewertung von Cannabis im Straßenverkehr komplexer gemacht. Der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC ist keine Lizenz zum Kiffen am Steuer. Behörden legen den Fokus verstärkt auf das Trennvermögen und die Konsumproblematik dahinter.
Ohne Nachweis einer stabilen Abstinenz und einer ehrlichen Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit ist eine positive MPU kaum erreichbar.
Gerade wegen der rechtlichen Unsicherheiten und der hohen Anforderungen ist eine professionelle MPU-Vorbereitung unerlässlich. Wir helfen dir, ein lückenloses Abstinenzprogramm aufzubauen, deine persönliche Veränderung strukturiert darzulegen und dich gezielt auf das psychologische Gespräch vorzubereiten.
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Quellenverzeichnis
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). (2024). Gesetzlicher THC-Grenzwert im Straßenverkehr verkündet. Verfügbar unter: https://www.bmdv.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/sechstes-gesetz-zur-aenderung-des-strassenverkehrsgesetzes-verkuendet.html
ADAC. (2024). Neuer THC-Grenzwert: Das gilt für Cannabis und Auto fahren. Verfügbar unter: https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/
Kalus, V., & Wagner, T. (2024). Cannabis: Auswirkungen des Cannabisgesetzes auf die Eignungsüberprüfung. VD – Das Magazin für die Exekutive, (6), 156–161.
Kalus, V. (2025). Verkehrsrechtliche Bestimmungen. In R. Dohrenbusch (Hrsg.), Psychologische Begutachtung (S. 85–90). Springer-Verlag.