Du hast eine Verwarnung erhalten – wir helfen dir, deinen Führerschein zu sichern.
Eine schriftliche Verwarnung in der Probezeit ist kein Urteil – sondern eine Chance. Die amtlich anerkannte Beratung nach § 71 FeV zeigt der Behörde, dass du bereit bist, Verantwortung zu übernehmen.
Dauer
3 Einzelgespräche à 45 Min. über 2–4 Wochen
Rechtsgrundlage
§ 71 FeV · § 2a Abs. 7 StVG
Zielgruppe
Fahranfänger in der Probezeit nach Aufbauseminar
Ergebnis
Teilnahmebescheinigung für die Fahrerlaubnisbehörde
Die Beratung richtet sich an Fahranfänger in der Probezeit
Nach § 2a StVG wird die Beratung empfohlen, wenn du nach einem Aufbauseminar erneut verkehrsauffällig geworden bist. Die Teilnahme ist freiwillig – aber sie kann entscheidend sein.
Zweiter schwerwiegender Verstoß
Nach einem ersten A-Verstoß (z. B. Alkohol, Geschwindigkeit ab 21 km/h, Rotlicht) und absolviertem Aufbauseminar ist ein weiterer A-Verstoß eingetreten. Die Behörde spricht eine schriftliche Verwarnung aus.
Dritter oder vierter Bagatellverstoß
Mehrere weniger schwerwiegende Verstöße (z. B. technische Mängel, Falschparken, fehlender Kindersitz) nach dem Aufbauseminar können ebenfalls zur Empfehlung der Beratung führen.
Ergänzend zur MPU-Vorbereitung
Auch Fahrer außerhalb der Probezeit nutzen die Beratung als strukturierten Reflexionsprozess – als Teil der Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische Untersuchung.
In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen.
§ 2a Abs. 7 StVG in Verbindung mit § 71 FeVDrei Gespräche. Klare Struktur. Echter Mehrwert.
Erstgespräch & Analyse
Deine Situation wird besprochen, der FAER-Auszug analysiert und die Hintergründe deiner Verkehrsauffälligkeit gemeinsam herausgearbeitet.
Reflexion & Strategien
Einstellungen, Risikobereitschaft und persönliche Muster werden beleuchtet. Konkrete Strategien zur nachhaltigen Verhaltensänderung werden erarbeitet.
Abschluss & Bescheinigung
Die Erkenntnisse werden gesichert und du erhältst deine offizielle Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Behörde.
Zwischen dem ersten und letzten Gespräch müssen mindestens 14 Tage liegen · Gesamtdauer: 2–4 Wochen
Mehr als eine Pflichterfüllung
Die Beratung ist ein geschützter Raum, in dem du ohne Druck reflektieren kannst. Keine Prüfung, kein Gutachten – nur ein ehrliches Gespräch, das dir wirklich hilft.
Führerschein in der Probezeit sichern
Die Teilnahme zeigt der Behörde aktive Bereitschaft zur Veränderung und schützt vor dem Entzug.
Ursachen wirklich verstehen
Gemeinsam arbeiten wir heraus, was zu den Verstößen geführt hat – ohne Verurteilung.
Vertraulich – ohne Weitergabe
Die Inhalte der Gespräche bleiben bei dir. Die Behörde erhält nur die Bescheinigung.
Flexibel – online oder persönlich
Du wählst das Format, das zu dir passt: Videogespräch oder persönliches Treffen.
Amtlich anerkannt nach § 71 FeV
Die Bescheinigung wird von allen Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland anerkannt.
- 3 Einzelgespräche à 45 Minuten
- Amtlich anerkannte Beratung § 71 FeV
- Offizielle Teilnahmebescheinigung
- Online per Video oder persönlich
- Kein Gutachten, keine Prüfung
Sofortige Terminbestätigung · Sichere Zahlung
Alles, was du wissen möchtest
Ist die Teilnahme an der Beratung verpflichtend? +
Werden die Gesprächsinhalte an die Behörde weitergegeben? +
Kann ich durch die Beratung Punkte in Flensburg abbauen? +
Wie schnell muss ich nach der Verwarnung handeln? +
Welche Unterlagen benötige ich? +
Kann ich die Beratung auch online absolvieren? +
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