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    Verkehrspsychologische Beratung · § 71 FeV

    Du hast eine Verwarnung erhalten – wir helfen dir, deinen Führerschein zu sichern.

    Eine schriftliche Verwarnung in der Probezeit ist kein Urteil – sondern eine Chance. Die amtlich anerkannte Beratung nach § 71 FeV zeigt der Behörde, dass du bereit bist, Verantwortung zu übernehmen.

    § 71
    Amtlich anerkannt
    Einzelgespräche
    100%
    Vertraulich
    Online
    & persönlich
    Auf einen Blick

    Dauer

    3 Einzelgespräche à 45 Min. über 2–4 Wochen

    §

    Rechtsgrundlage

    § 71 FeV · § 2a Abs. 7 StVG

    Zielgruppe

    Fahranfänger in der Probezeit nach Aufbauseminar

    Ergebnis

    Teilnahmebescheinigung für die Fahrerlaubnisbehörde

    Wer braucht die Beratung?

    Die Beratung richtet sich an Fahranfänger in der Probezeit

    Nach § 2a StVG wird die Beratung empfohlen, wenn du nach einem Aufbauseminar erneut verkehrsauffällig geworden bist. Die Teilnahme ist freiwillig – aber sie kann entscheidend sein.

    Verstoß A

    Zweiter schwerwiegender Verstoß

    Nach einem ersten A-Verstoß (z. B. Alkohol, Geschwindigkeit ab 21 km/h, Rotlicht) und absolviertem Aufbauseminar ist ein weiterer A-Verstoß eingetreten. Die Behörde spricht eine schriftliche Verwarnung aus.

    Verstoß B

    Dritter oder vierter Bagatellverstoß

    Mehrere weniger schwerwiegende Verstöße (z. B. technische Mängel, Falschparken, fehlender Kindersitz) nach dem Aufbauseminar können ebenfalls zur Empfehlung der Beratung führen.

    Freiwillig

    Ergänzend zur MPU-Vorbereitung

    Auch Fahrer außerhalb der Probezeit nutzen die Beratung als strukturierten Reflexionsprozess – als Teil der Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische Untersuchung.

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    In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen.

    § 2a Abs. 7 StVG in Verbindung mit § 71 FeV
    Amtliche Anerkennung
    Die Beratung darf ausschließlich von Personen durchgeführt werden, die nach § 71 FeV amtlich anerkannt sind – mit abgeschlossenem Psychologiestudium, verkehrspsychologischer Zusatzausbildung und mindestens drei Jahren Berufserfahrung.
    Keine Sanktion – eine Chance
    Die Beratung ist keine Strafe und kein Gutachten. Sie ist ein vertraulicher Prozess, der dir hilft, dein Verhalten zu reflektieren und der Behörde deine Bereitschaft zur Veränderung zu zeigen.
    Konsequenzen ohne Teilnahme
    Wer nach der Verwarnung nicht an der Beratung teilnimmt und erneut auffällig wird, riskiert den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis ohne weitere Warnung.
    So läuft es ab

    Drei Gespräche. Klare Struktur. Echter Mehrwert.

    1

    Erstgespräch & Analyse

    Deine Situation wird besprochen, der FAER-Auszug analysiert und die Hintergründe deiner Verkehrsauffälligkeit gemeinsam herausgearbeitet.

    2

    Reflexion & Strategien

    Einstellungen, Risikobereitschaft und persönliche Muster werden beleuchtet. Konkrete Strategien zur nachhaltigen Verhaltensänderung werden erarbeitet.

    3

    Abschluss & Bescheinigung

    Die Erkenntnisse werden gesichert und du erhältst deine offizielle Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Behörde.

    Zwischen dem ersten und letzten Gespräch müssen mindestens 14 Tage liegen · Gesamtdauer: 2–4 Wochen

    Was du bekommst

    Mehr als eine Pflichterfüllung

    Die Beratung ist ein geschützter Raum, in dem du ohne Druck reflektieren kannst. Keine Prüfung, kein Gutachten – nur ein ehrliches Gespräch, das dir wirklich hilft.

    Führerschein in der Probezeit sichern

    Die Teilnahme zeigt der Behörde aktive Bereitschaft zur Veränderung und schützt vor dem Entzug.

    Ursachen wirklich verstehen

    Gemeinsam arbeiten wir heraus, was zu den Verstößen geführt hat – ohne Verurteilung.

    Vertraulich – ohne Weitergabe

    Die Inhalte der Gespräche bleiben bei dir. Die Behörde erhält nur die Bescheinigung.

    Flexibel – online oder persönlich

    Du wählst das Format, das zu dir passt: Videogespräch oder persönliches Treffen.

    Amtlich anerkannt nach § 71 FeV

    Die Bescheinigung wird von allen Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland anerkannt.

    Beratung buchen
    Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV
    500inkl. MwSt.
    • 3 Einzelgespräche à 45 Minuten
    • Amtlich anerkannte Beratung § 71 FeV
    • Offizielle Teilnahmebescheinigung
    • Online per Video oder persönlich
    • Kein Gutachten, keine Prüfung
    Termin wählen & buchen

    Sofortige Terminbestätigung · Sichere Zahlung

    Häufige Fragen

    Alles, was du wissen möchtest

    Ist die Teilnahme an der Beratung verpflichtend? +
    Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt sie schriftlich, kann sie aber nicht anordnen. Allerdings riskierst du bei einem weiteren Verstoß ohne Teilnahme den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis. Die Beratung zeigt der Behörde, dass du aktiv an dir arbeitet.
    Werden die Gesprächsinhalte an die Behörde weitergegeben? +
    Nein. Die Inhalte der Gespräche sind streng vertraulich und werden nicht weitergegeben. Die Behörde erhält ausschließlich die Teilnahmebescheinigung – ohne Gutachten, ohne Protokoll, ohne Gesprächsinhalte.
    Kann ich durch die Beratung Punkte in Flensburg abbauen? +
    Nein. Die Beratung nach § 71 FeV ermöglicht keinen Punkteabbau. Seit der Reform des Fahreignungsbewertungssystems 2014 ist dies nicht mehr möglich. Für den Punkteabbau ist ein Fahreignungsseminar erforderlich.
    Wie schnell muss ich nach der Verwarnung handeln? +
    Die Behörde empfiehlt, die Beratung zeitnah nach dem schriftlichen Hinweis zu beginnen – in der Regel innerhalb von zwei Monaten. Die Beratung selbst erstreckt sich über mindestens 14 Tage zwischen erster und letzter Sitzung.
    Welche Unterlagen benötige ich? +
    Du benötigst: gültigen Personalausweis oder Reisepass, das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde, einen aktuellen FAER-Auszug (Fahreignungsregister) sowie den Zahlungsnachweis. Wir helfen dir gerne, falls du unsicher bist.
    Kann ich die Beratung auch online absolvieren? +
    Ja. Die Beratung kann vollständig per Videogespräch durchgeführt werden und wird von den Behörden genauso anerkannt wie eine persönliche Beratung. Du benötigst lediglich eine stabile Internetverbindung und einen ruhigen Raum.
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