
MPU bestanden: Der Weg vom positiven Gutachten zur neuen Fahrerlaubnis
Herzlichen Glückwunsch! Wenn du diesen Artikel liest, hast du vermutlich gerade das geschafft, wovor viele so große Angst haben: Du hast ein positives MPU-Gutachten in den Händen. Das ist ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zurück zur Fahrerlaubnis und ein Grund, wirklich stolz auf dich zu sein. Du hast in den letzten Monaten hart an dir gearbeitet, dich intensiv mit deiner Vergangenheit auseinandergesetzt und dem Gutachter bewiesen, dass du die notwendigen Voraussetzungen für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr wieder erfüllst.
Doch was passiert nun? Viele meiner Klienten rufen mich nach dem Erhalt des Gutachtens an und sind unsicher, welche Schritte jetzt genau folgen. Darf ich jetzt sofort wieder Auto fahren? Muss ich noch einmal eine Prüfung machen? Was sagt die Führerscheinstelle dazu?
Als Verkehrspsychologin bei der MaPro GmbH möchte ich dir einen klaren, detaillierten und sachlichen Überblick über den administrativen Ablauf bei der Führerscheinstelle geben. Wir schauen uns an, welche Schritte notwendig sind, mit welchen Bearbeitungszeiten du rechnen musst, ob du noch einmal in die Fahrschule musst und was es in Bezug auf die Probezeit zu beachten gilt. Ziel ist es, dir Transparenz und Sicherheit für die allerletzten Meter auf dem Weg zur Neuerteilung deiner Fahrerlaubnis zu geben.
Der wichtigste Tipp vorab: Das Gutachten gehört zuerst dir!
Bevor wir zu den Schritten bei der Behörde kommen, möchte ich dir den wichtigsten prozessualen Tipp überhaupt geben: Lasse dir das MPU-Gutachten immer zuerst an deine eigene Adresse schicken und niemals direkt an die Führerscheinstelle!
Bei der Begutachtungsstelle wirst du am Tag der Untersuchung gefragt, wohin das fertige Gutachten geschickt werden soll. Viele Betroffene kreuzen hier gutgläubig die Führerscheinstelle an, um Zeit zu sparen. Das ist ein großer Fehler.
Wenn das Gutachten direkt an die Behörde geht, wird es sofort Teil deiner Führerscheinakte. Fällt das Gutachten wider Erwarten negativ oder nur bedingt positiv (mit der Auflage zur Nachschulung nach § 70 FeV) aus, erfährt die Behörde sofort davon. Ein negatives Gutachten in der Akte ist ein massiver Nachteil für zukünftige Anträge, da der nächste Gutachter dieses alte Gutachten lesen wird und du dich dann auch für die dort festgestellten Mängel rechtfertigen musst.
Wenn das Gutachten jedoch zu dir nach Hause kommt, hast du die volle Kontrolle. Du kannst das Ergebnis in Ruhe prüfen (oder von uns prüfen lassen). Nur ein eindeutig positives Gutachten solltest du bei der Behörde einreichen. Ein nicht eingereichtes negatives Gutachten hat keine negativen Konsequenzen für zukünftige Anträge. Die Behörde geht dann einfach davon aus, dass du das Gutachten nicht rechtzeitig beibringen konntest, und versagt die Neuerteilung. Du kannst dich dann in Ruhe auf einen zweiten Versuch vorbereiten, ohne dass dieser erste, gescheiterte Versuch in deiner Akte als “negativ begutachtet” vermerkt ist. Dieser kleine Umweg schützt dich vor möglichen Nachteilen und ist dein gutes Recht.
Vom Gutachten zur Fahrerlaubnis: Die Schritte bei der Behörde
Sobald du das positive MPU-Gutachten geprüft hast und es in den Händen hältst, ist der schwerste Teil geschafft. Dieses Dokument ist der offizielle, wissenschaftlich fundierte Nachweis deiner Fahreignung. Der nächste Weg führt dich nun zur zuständigen Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde).
1. Die Vorlage des Gutachtens
Dort legst du das Original-Gutachten dem zuständigen Sachbearbeiter vor. Kopien werden in der Regel nicht akzeptiert. Der Sachbearbeiter prüft das Dokument auf Vollständigkeit, Echtheit und natürlich auf das Fazit auf der letzten Seite. In der Regel hast du den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bereits Monate zuvor gestellt (das war die Voraussetzung dafür, dass die Behörde dich überhaupt zur MPU aufgefordert hat). Das Gutachten komplettiert nun diesen Antrag.
2. Die Prüfung durch die Behörde
Die Führerscheinstelle ist zwar rechtlich nicht zwingend an das Gutachten gebunden, folgt aber in 99,9 Prozent der Fälle der Empfehlung des Gutachters. Wenn das Gutachten positiv ist und keine formalen Fehler aufweist, wird die Behörde der Neuerteilung zustimmen.
3. Die Ausstellung des Führerscheins
Nach der positiven Prüfung beginnt die Bearbeitungszeit für das eigentliche Dokument. Die Ausstellung des neuen Kartenführerscheins wird bei der Bundesdruckerei in Berlin in Auftrag gegeben.
Achtung, extrem wichtig: Du darfst erst dann wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen, wenn du die neue Fahrerlaubnis physisch erhalten hast oder dir eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt wurde! Das positive Gutachten allein berechtigt dich noch nicht zum Fahren. Wer sich jetzt ans Steuer setzt, begeht eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG), was den sofortigen erneuten Entzug zur Folge hätte.
Bearbeitungszeiten und die vorläufige Fahrberechtigung
Bezüglich der Bearbeitungsdauer ist auf den letzten Metern noch einmal etwas Geduld gefragt. Nachdem die Führerscheinstelle den Auftrag für den neuen Führerschein an die Bundesdruckerei übermittelt hat, dauert die Produktion und der postalische Versand in der Regel zwei bis vier Wochen.
Viele Führerscheinstellen bieten jedoch die Möglichkeit an, eine vorläufige Fahrberechtigung (einen vorläufigen Führerschein aus Papier) auszustellen. Diese wird dir oft direkt vor Ort ausgehändigt, sobald das positive Gutachten akzeptiert wurde. Mit diesem Dokument darfst du sofort wieder fahren (allerdings meist nur innerhalb Deutschlands). Erkundige dich am besten direkt bei der Abgabe des Gutachtens bei deinem Sachbearbeiter nach dieser Option, um so schnell wie möglich wieder mobil zu sein.
Muss ich die Führerscheinprüfung neu machen?
Eine der häufigsten Fragen lautet: Muss ich nach einer langen fahrerlaubnisfreien Zeit noch einmal in die Fahrschule und die theoretische sowie praktische Prüfung neu ablegen?
Die gute Nachricht: In den meisten Fällen nein. Früher gab es eine starre Regelung, nach der die Prüfungen neu abgelegt werden mussten, wenn der Führerschein länger als zwei Jahre entzogen war. Diese Regelung wurde abgeschafft.
Heute gilt § 20 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Demnach ordnet die Behörde eine erneute Fahrerlaubnisprüfung nur dann an, wenn “Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.”
In der Praxis bedeutet das: Solange dein Führerschein nicht extrem lange (z.B. 10 oder 15 Jahre) weg war, gehen die Behörden davon aus, dass du das Fahren nicht verlernt hast. Eine erneute Prüfung wird nur in absoluten Ausnahmefällen verlangt.
Was passiert mit der Probezeit?
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Probezeit. Hier gibt es klare gesetzliche Regelungen:
Entzug während der Probezeit: Wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen, während du dich noch in der zweijährigen Probezeit befunden hast, so wird diese nach der Neuerteilung fortgesetzt. Die Zeit, in der du keinen Führerschein hattest, zählt natürlich nicht mit. Die verbleibende Restdauer der ursprünglichen Probezeit muss also noch absolviert werden. Zudem verlängert sich die Probezeit in solchen Fällen (z.B. bei A-Verstößen wie Alkohol am Steuer) automatisch um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.
Entzug nach der Probezeit: Hatte deine Probezeit zum Zeitpunkt des Entzugs bereits regulär geendet, wird bei der Neuerteilung keine neue Probezeit angeordnet. Du erhältst einen regulären Führerschein.
Fazit: Der letzte Schritt in ein neues (Fahr-)Leben
Der Weg zurück zum Führerschein erfordert auch nach der bestandenen MPU noch ein paar administrative Schritte und etwas Geduld. Wenn du diese jedoch strukturiert angehst und unsere Tipps (Gutachten nach Hause schicken lassen, nach vorläufiger Fahrberechtigung fragen) beachtest, hältst du bald deinen neuen Führerschein in den Händen.
Du stehst noch am Anfang deines Weges, hast vielleicht gerade erst die Anordnung erhalten und suchst nach einer professionellen Begleitung, um genau dieses Ziel – das positive Gutachten – zu erreichen? Wir von der MaPro GmbH bieten dir eine fundierte MPU Vorbereitung und verkehrspsychologische Beratung.
Vereinbare jetzt eine kostenlose Erstberatung und wir besprechen deinen individuellen Weg. Wir analysieren deinen Fall, planen mit dir die notwendigen Abstinenznachweise und bereiten dich in einer MPU Simulation perfekt auf das Gutachtergespräch vor. Wir sind an mehreren Standorten, wie z.B. für die MPU Vorbereitung in Münster, für dich da.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium für Verkehr (BMV). (2024). Informationen zur Fahrerlaubnis und Führerschein.
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). (2024). Beurteilungskriterien – Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung. Kirschbaum Verlag.
https://www.dgvp-verkehrspsychologie.de/unsere-arbeitsbereiche/strasse/fahreignung/bks/