Mapro GmbH – MPU Beratung

Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung des Fahrerlaubnisinhabers bestehen. Aber auch Personen ohne eine Fahrerlaubnis können eine Anordnung zur MPU erhalten. Eine MPU kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden, zum Beispiel bei wiederholtem Führerscheinverlust aufgrund von Verkehrsdelikten, einem positiven Drogentest oder bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr.
Mann bei der MPU Beratung

Feststellung der MPU-Pflicht

Die Feststellung, ob eine MPU erforderlich ist, obliegt in der Regel der Fahrerlaubnisbehörde. Diese kann eine MPU anordnen, wenn der Verdacht besteht, dass der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen oder aufgrund bestimmter Verhaltensweisen oder gesundheitlicher Einschränkungen eine Gefahr im Straßenverkehr darstellt. Die MPU-Anordnung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen und kann zum Beispiel durch Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz durch Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr angeordnet werden.

Benachrichtigung durch die Führerscheinstelle

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnet, wird der betroffene Fahrerlaubnisinhaber schriftlich benachrichtigt. In der Benachrichtigung wird der Grund für die Anordnung der MPU genannt und es wird eine Frist gesetzt, innerhalb dieser die MPU absolviert werden muss. In manchen Fällen kann es auch zu einer persönlichen Einladung durch die Führerscheinstelle kommen, bei der der Betroffene direkt über die Anordnung einer MPU informiert wird.

Gründe für eine MPU-Anordnung

Eine MPU kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden:


1. Alkohol- oder Drogenmissbrauch am Steuer: Wenn jemand wegen Trunkenheit am Steuer oder Drogenkonsum unter Einfluss von Betäubungsmitteln auffällig wird, kann eine MPU angeordnet werden, um die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs erneut zu überprüfen.

2. Drogenkonsum: der alleinige Konsum von harten Drogen, abseits vom Straßenverkehr, ist hinreichend für eine Überprüfung der Fahreignung.

3. Wiederholte Verkehrsverstöße: Wenn jemand wiederholt gegen die Verkehrsregeln verstößt und dadurch sich selbst oder andere gefährdet, kann eine MPU angeordnet werden, um die charakterliche Reife und Verantwortung im Straßenverkehr zu bewerten.

4. Straftaten im Straßenverkehr: Bei schwerwiegenden Straftaten wie Unfallflucht, fahrlässiger Tötung oder Gefährdung des Straßenverkehrs kann eine MPU angeordnet werden, um die Kontrollfähigkeit und Einsicht des Betroffenen zu überprüfen.
5. Auffälligkeiten im Fahrverhalten: Wenn es wiederholt zu riskanten Fahrmanövern, aggressivem Verhalten oder groben Verstößen gegen die Verkehrsregeln kommt, kann eine MPU angeordnet werden, um mögliche charakterliche Defizite zu identifizieren.
6. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug: Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis, beispielsweise aufgrund von Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, kann eine MPU angeordnet werden, um die Abstinenz und die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr zu überprüfen.

Die genauen Gründe und die Anordnung einer MPU können je nach Bundesland und deren lokalen Regelungen variieren. Es ist wichtig, sich in solchen Fällen an die entsprechenden Behörden und ggf. MPU-Vorbereitungsinstitute zu wenden, um genaue Informationen zu erhalten und wie man schnellstmöglich sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann.

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