
Alkohol im Straßenverkehr
Promillegrenze von 1,6 überschritten
Wiederholte Alkoholauffälligkeit

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Nachweis von illegalen Substanzen im Blut
Verdacht auf regelmäßigen Konsum oder Abhängigkeit

Verkehrsauffälligkeiten
Wiederholte Verstöße, die zu einem Punkteüberhang in Flensburg geführt haben (ab 8 Punkten verpflichtend)

Auffälliges Verhalten
Aggressives Verhalten im Straßenverkehr
Fahruntauglichkeit aus medizinischen oder psychologischen Gründen