MPU-Verjährung: 10 oder 15 Jahre – was gilt für dich?
Die Frist liegt bei 10 Jahren bei einmaligen Alkohol- oder Drogen-Verstößen und bei 15 Jahren bei schweren oder wiederholten Taten. Entscheidend ist die Einstufung im Fahreignungsregister nach §29 StVG.
In diesem Artikel erfährst du:
- Wann die 10-Jahres-Frist greift
- Welche Taten eine 15-Jahres-Frist auslösen
- Wie du deine persönliche Frist beim KBA abfragst
- Warum Warten oft nicht der beste Weg ist
- Häufige Fragen zur Tilgungsfrist
Wann gelten 10 Jahre?
Für viele MPU-Kandidaten gilt eine Tilgungsfrist von 10 Jahren. Diese Frist wird angewendet, wenn es sich um bestimmte erstmalige oder weniger gravierende Straftaten und Ordnungswidrigkeiten handelt. Typische Anlässe für die 10-Jahres-Frist sind:
- Erstmaliger Alkohol-Verstoß über 1,6 ‰
- Einmaliger Drogen-Vorfall ohne Wiederholung
- Einmalige Anlasstat ohne Folge-Verstöße innerhalb der Frist
Rechtsgrundlage: §29 Abs. 1 Nr. 2 StVG
Wann gelten 15 Jahre?
Die absolute Maximalfrist von 15 Jahren greift bei besonders schweren Vergehen oder wenn du wiederholt auffällig geworden bist. In diesen Fällen geht der Gesetzgeber von einer langanhaltenden Gefahr für die Verkehrssicherheit aus. Typische Anlässe für die 15-Jahres-Frist sind:
- Wiederholungs-Trunkenheitsfahrten
- Drogen-Wiederholung
- Schwere Verkehrsstraftaten nach §315c oder §316 StGB
- Kombination aus Anlasstat + neuer Tat innerhalb der laufenden Tilgungsfrist
Rechtsgrundlage: §29 Abs. 1 Nr. 3 StVG
Was tun, wenn du nicht weißt, welche Frist gilt?
Wenn du dir unsicher bist, ob für dich 10 oder 15 Jahre gelten, solltest du nicht raten. Du kannst jederzeit eine KBA-Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragen (§30 Abs. 8 StVG). Die Kosten liegen bei ca. 6 €, und der Antrag ist bequem online über kba-online-dienste.de möglich. Du erhältst dann eine vollständige Liste deiner Einträge inklusive der genauen Tilgungsdaten.
Die rechtlichen Details verstehen
Möchtest du genau wissen, wann die Frist beginnt und was die Überliegefrist bedeutet?
Zum Hauptartikel: MPU-Verjährung im DetailHäufige Fragen zur Tilgungsfrist
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